Mit was sich Politik so beschäftigt😉, wir hingegen sorgen uns um Ihre Betreuung. Das ist uns wichtig!
Viel Spaß beim Lesen und Schmunzeln…
1. Formale Überarbeitung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2005 seine Arbeitsgruppen beauftragt, auf eine einheitliche Gestaltung der Richtlinien und sonstigen Veröffentlichungen des G-BA hinzuwirken. Diese Umsetzung bezüglich Aufbau und Struktur erfolgte jetzt für die Mutterschaftsrichtlinien, die nun Mutterschaftsrichtlinie heißt (vgl. Mutterschafts-Richtlinien: Formale Überarbeitung 21.09.2023).
Analog zum Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt” und der S3 Leitlinie „Die vaginale Geburt am Termin” wurde zudem beschlossen, den Begriff „Entbindung“ in der Mu-RL und ihren Anlagen durch „Geburt“ zu ersetzen.
2. Mutterpass: Weitere sprachliche Änderungen (vgl. Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 – Mutterpass – 28.09.2023) betreffen die „Hinweise für die Schwangere“ auf den Innenseiten des Mutterpasses (Anlage 3 Mu-RL), sie wurden wie folgt geändert:
a) Der bisherige Satz „Manchmal können sie allerdings mit einem erhöhten Risiko für Mutter und Kind belastet sein.“ wird redaktionell/sprachlich angepasst:
„Manchmal können sie allerdings mit einem erhöhten Risiko oder Belastungen für Mutter und Kind einhergehen.“
b) Der bisherige Satz „Eine sorgfältige Schwangerschaftsbetreuung hilft, einen großen Teil dieser Risiken zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen, um Gefahren abzuwenden.“ wird redaktionell/sprachlich angepasst und geändert in:
„Eine sorgfältige Schwangerschaftsbetreuung hilft, frühzeitig zu erkennen, wann Mutter und Kind weitere Betreuung oder Behandlung benötigen.“
Neben formalen Änderungen wurden im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens insbesondere von Hebammenvereinigungen diverse inhaltliche Änderungsvorschläge an den G-BA übermittelt. Hier hat sich der der G-BA darauf verständigt, diese gesondert zu beraten, da diese nicht Gegenstand dieser Änderungsverfahren waren.
Alles wichtige Dinge in Zeiten wie diesen!☺️